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Dicke Nebelkerzen

Jetzt wird an vielen Stellen zum einen behauptet, wenn es weiterhin Autoverkehr (MIV) auf dem August-Bebel-Platz gibt, dann würde es auch keine Fördermittel geben! Zum anderen wird angeführt, alleine durch den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitablauf eines Bürgerbegehrens werde eine Realisierung des Projektes unter Inanspruchnahme von Fördermitteln verhindert!

Zwei Behauptungen, zwei dicke Nebelkerzen!

Zum Autoverkehr:

Die beschlossene Verbannung des motorisierten Individualverkehr vom August-Bebel-Platz war und ist nie die Voraussetzung gewesen, eine Förderung für die Umgestaltung Platzes zu erhalten.

Diese angebliche Notwendigkeit, den Autoverkehr vom August-Bebel-Platz zu verdammen, war immer nur eine Wunschvorstellung des Bochumer Planungsamtes und der SPD in Wattenscheid.

Und trotzdem wiederholt die SPD Wattenscheid diese Behauptung gebetsmühlenartig, aber diese Behauptung wird bewusst nie mit einer Fundstelle in den entsprechenden Förderrichtlinien nachgewiesen!

Warum wohl? Schlicht und einfach, weil es diese Fundstelle nicht gibt!

Übrigens, wenn es tatsächlich so wäre, wie die SPD unter Berufung auf die Verwaltung immer wieder vorträgt, wie kommen dann die jetzt von der Verwaltung vorgelegten förderfähigen Varianten, bei denen ein MIV auf dem August-Bebel-Platz doch möglich ist, zustande?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Zum Zeitablauf:

Die Bezirksvertretung Wattenscheid hat 27.01.2015 (also vor 5 Jahren!!!) die Verwaltung mit der Umsetzung der von den Gutachtern vorgeschlagenen Maßnahmen beauftragt. Dazu zählte auch die Umgestaltung des August-Bebel-Platzes, beauftragt!

Das mit der Umsetzung einer solchen Maßnahme konkrete zeitliche Abfolgen für Planung, Wettbewerb, Ausschreibung, Förderanträge usw. verbunden sind, ist für ein fähiges Planungsamt sicher keine neue Erkenntnis.

Insofern muss die Verwaltung der Stadt Bochum sich sehr wohl die Frage gefallen lassen, warum sie erst „auf dem allerletzten Drücker“ die Grundsatzentscheidung, keinen MIV auf dem August-Bebel-Platz zuzulassen, herbeigeführt hat?

Darüber hinaus stelle ich mir ganz persönlich eine weitere Frage:

Was versteht denn diese Verwaltung eigentlich unter einem breit angelegten Beteiligungsprozess, wenn das Thema „Verbannung des MIV“ mit dem Grundsatzbeschluss bereits entschieden worden ist und gar nicht mehr im sogenannten Beteiligungsprozess zur Diskussion steht?

Und zum Schluss noch ein Hinweis:

Anfang Mai 2017 hat die Verwaltung auf eine Frage nach dem Brunnen auf dem August-Bebel-Platz unter anderem wie folgt geantwortet:

„Der gesamte August-Bebel-Platz soll durch Städtebaufördermittel umgestaltet werden. Je nach Ausgang des Verfahrens und Inhalt der Rahmenplanung, kann dann ggf. auch der Brunnen Gegenstand der Aufwertung sein. Das Verfahren zum August-Bebel-Platz wird im Sommer per Vorlage detailliert erläutert.“

Im Ratsinformationssystem (www.session.bochum.de) ist allerdings unter den Suchbegriffen ISEK oder August-Bebel-Platz diese Vorlage für den Sommer des Jahres 2017 definitiv nicht zu finden.

Zu schade, denn wenn schon damals das Verbot des MIV vorgeschlagen worden wäre, man hätte Jahre Zeit gehabt, mit den Bürgern die Vor- und Nachteile zu diskutieren.  Man hätte sogar ein Bürgerbegehren abwarten können, ohne durch Zeitablauf, wie heute fälschlicherweise behauptet, Fördermittel zu gefährden!

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